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Auftrag geschrieben am 24.09.2010 18:56:43

nutzungsänderung von gewerbe in wohnhaus im aussenbereich

Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Status: angenommen
Guten Tag!
Ich habe folgendes Problem: Ich und mein Mann haben in diesem Jahr ein kleines Ferienhaus in Mecklenburg-Vorpommern erworben. Der Bungalow liegt im Aussenbereich § 35 BauGB.
Wie wir nun bei der Bauaufsichtsbehörde erfahren haben, gibt es keine
Baugenehmigung für ein Ferienhaus/Wohnhaus.
Es liegt eine Baugenehmigung für eine "Verkaufseinrichtung mit Imbiss-charakter" ,von 1993 vor. Von 1993 bis 2000 hat der Vorbesitzer das Gebäude als Imbissbude genutzt.
Der Vorbesitzer hat dann im Jahre 2000 einen Umbau/Neubau zu einem Wohnhaus beantragt. dieser wurde jedoch abgelehnt, wie wir aus den Akten bei der Bauaufsichtsbehörde erfahren haben. Von diesem Zeitpunkt an nutzte der Vorbesitzer den Bungalow dann ,ohne entsprechende Genehmigung des Bauamtes, selbst oder vermietete ihn als Ferienhaus.
Die Rechtsansprüche, die wir gegen den Vorbesitzer geltend machen können, sind schon geklärt. Es liegt uns sehr viel daran, das Grundstück mit dem kleinen Haus zu behalten. Wir möchten keine Rückabwicklung.
Bei dem zuständigen Bauamt gab man uns die Auskunft, wir müssten nachträglich eine Genehmigung für die Nutzung als Wohnhaus (Zweitwohnsitz) beantragen, aber die chancen, dass wie diese Genehmigung im Aussenbereich erhalten werden, seinen sehr gering. In der unmittelbaren Nachbarschaft unseres Häuschens stehen übrigens ein paar Häuser.
Meine Frage nun: Sollen wir den Antrag auf Nutzungsänderung auf Wohnhaus-Nutzung stellen, mit dem Risiko, dass wir dann die "schlafenden Hunde " geweckt haben, wir eine Ablehnung erhalten und uns irgendwann der Abriss des Häuschens droht? Der Bestandsschutz kann ja wohl auch verloren gehen, wenn die Nutzung schon Jahre vorher geändert wurde, was ja hier der Fall war.
Oder sollen wir einfach, so wie der Vorbesitzer es zehn Jahre tat, das Häuschen ohne die entsprechende Genehmigung nutzen, mit der Hoffnung, dass uns niemals die Baubehörde auf die Füße treten wird?
Ich wäre sehr dankbar, wenn man mir einen Rat geben könnte.

Grüße
mvp


Auftrag angenommen am 24.09.2010 23:10:52
Rechtsanwalt Cord Hendrik Schröder
Am Planetarium 14, 07743 Jena, Tel: 0364187670, Fax: 03641876779
Arbeitsrecht, Baurecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Gesellschaftsrecht
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