Auftrag geschrieben am 21.06.2010 13:48:00
rechtsverbindliche Prüfung von Mietvertrag auf Pflicht zur Renovierung bei Auszug
Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Status: angenommenKlärung der Frage: Muss bei Auszug die Wohnung im renovierten Zustand übergeben werden?
nicht eilig, sollte bis ende Juli erledigt sein
Auftrag angenommen am 21.06.2010 13:53:50
Rechtsanwalt Sebastian F. A. Belgardt
Großholthauser Straße 124, 44227 Dortmund, Tel: 0231. 580 94 95, Fax: 0231. 580 94 96
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 124
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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