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Auftrag geschrieben am 21.06.2010 13:48:00

rechtsverbindliche Prüfung von Mietvertrag auf Pflicht zur Renovierung bei Auszug

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Status: angenommen
Umfang Mietvertrag: 12 Seiten

Klärung der Frage: Muss bei Auszug die Wohnung im renovierten Zustand übergeben werden?

nicht eilig, sollte bis ende Juli erledigt sein


Auftrag angenommen am 21.06.2010 13:53:50
Rechtsanwalt Sebastian F. A. Belgardt
Großholthauser Straße 124, 44227 Dortmund, Tel: 0231. 580 94 95, Fax: 0231. 580 94 96
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Kaufrecht
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