Auftrag geschrieben am 03.05.2009 09:11:23
unerlaubte Markennutzung durch Dritte
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Status: angenommenDer Markenschutz umfasst in
- Klasse 35: Durchführung von Promotion für Verkaufszwecke für
andere, Öffentlichkeitsarbeit für Unterhaltungs-
veranstaltungen,
- Klasse 41: Organisation und Durchführung von sportlichen und
kulturellen Veranstaltungen.
Meine Marke "ABC" hat in den Bundesländern, in denen ich sie nutze, einen branchenübergreifend relativ hohen Bekanntheitsgrad.
Zunehmend treffe ich nun in diesen Bundesländern auf Vertriebsfirmen, die Produkte z. B. mit dem Namen "XYZ" oder "MNO" bewerben mit dem Zusatz "ABC-XYZ" oder "ABC-MNO" oder den eigentlichen/tatsächlichen Produktnamen gleich weglassen und das Produkt nur mit "ABC" bewerben.
Mit dieser Art der Werbung durch Dritte wird meine Geschäftstätigkeit erheblich gestört, da die Produkte "XYZ" etc. in meinem direkten Geschäftsfeld vertrieben werden.
Ich habe auch schon einige dieser Firmen abgemahnt, was z. B. dazu führte, dass diese die "ABC"-Werbung einstellten oder aber auch dazu führte, dass ausweichende Anwaltsschreiben kamen und die Werbung fortgeführt wurde.
Fragen:
1. Verstoßen diese Firmen gegen meinen Markenschutz
insbesonders dem der Klasse 35?
2. Was kann ich effektiverweise machen, wenn (keine Fach-)
Anwälte ausweichend antworten und die "ABC"-Werbung
fortgeführt wird?
3. Hilft in solchen Fällen eine Strafanzeige mit Strafantrag wegen
strafbarer Markenverletzung?
Ich freue mich auf Ihre Antworten.
Auftrag angenommen am 03.05.2009 09:22:49
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Roth direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.

