Auftrag geschrieben am 12.02.2011 07:49:38
zahlungsvereinbarung durchsetzen
Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommenIch bin seit 2007 geschieden. Beiden Parteien gehört noch ein Einfamilienhaus.
Nach einreichen einer Klage meinerseits gibt es ein Urteil (Vergleich) des Amtsgerichts von April 2008 das meine Exfrau ab Mai 2008 unter anderem einen Monatlichen Beitrag von 274,0 € an mich zu entrichten hat.
Seit einiger Zeit tut sie dies aber nicht mehr in vollem Umfang.
Am 28.12.2009 habe ich meiner Exfrau über einen Beauftragten Rechtsanwalt angeboten, aufgrund dessen das ein Teil eines gemeinschaftlichen Kredites wegfällt, die Zahlung mit Wirkung zum 3.9. auf 181,5 € Mtl. zu reduzieren. Jedoch kam hierzu keine Reaktion.
Ganz im Gegenteil, sie Zahlte für die Monate November und Dezember keinen Beitrag.
Am Ende des Monats Januar gab es eine Zahlung von 181,0 €.
Im Hinblick auf diese Zahlungsmoral habe ich beschlossen mein Angebot zur Abänderung zurückzuziehen.
Der Vergleich wurde im Mai 2009 durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt. Hier entstanden mir zusätzliche kosten
Der entfallende Kredit beträgt genau 185 € je Partei also 92,5 € abzüglich von 274 € macht dies nun eine Restschuld von genau 181,5€ die meine Exfrau eigentlich an mich zu zahlen hat.
Genau dies teilte der beauftragte Rechtsanwalt erneut mit der Absicht einer Einigung und einer Abänderung des Titels zum 1.7.2010 meiner Exfrau am 24.6.2010 mit. Dennoch zahlt sie bis zum heutigem tage nicht den richtigen Betrag.
Meine Exfrau bezahlte einen Teil der noch offenen Schulden ( 362 € am 9.7.2010 mit dem Vermerk: 2009 11./12. ) ist aber nun nicht willens mehr zu bezahlen behauptet sogar ich hätte mit ihr eine Art Abmachung getroffen und legt ein Schreiben vor aus dem alles hervorgehen soll, dieses schreiben trägt keine Unterschrift und kein Datum und aufgrund der Vielzahl der Diskusionen und Briefen die ich mit Ihr hatte kann ich mich auch nicht daran entsinnen ob dies nun auch der Wahrheit entspricht ich vermute sogar das dieses aus ihrer "feder" stammt.
Der beauftragte Rechtsanwalt ist nun allem Anschein nach nicht daran interessiert die Sache weiter zu bearbeiten.
Ich frage mich nun wie die Rechtslage ist.
Welche Beträge hat meine Exfrau zu zahlen,
welche meiner Angebote zur Abänderung der Titels sind ab wann bindend?
Das Angebot vom 28.12.2009 mit Wirkung zu 3.9.2009
Ist der verbuchte Zahlungseingang vom 21.1.2010 hier vieleicht als Zustimmung zu werten?
oder
Das Angebot vom 24.6.2010 mit Wirkung zum 1.7.2010
Ist der verbuchte Zahlungseingang vom 02.07 oder 09.7.2010 hier vieleicht als Zustimmung zu werten?
oder
aber keines von allen ?
oder ist das einseitige Schreiben welches von mir stammen solle bindend?
Was kann ich tun damit meine Exfrau nun mehr die richtige Summe von 181,5 Euro bezahlt und die noch offenen Beträge nach zahlt ?
Muss ich die daraus resultierenden Rechtsanwaltsgebühren tragen? und auch die bereits angefallenen gebühren? kann ich diese meiner ex zusätzlich mit dem hier geschildertem in Rechnung stellen?
macht das auch alles sinn oder kann sie das gezahlte Geld im Nachhinein wieder zurückklagen oder was wenn sie nun eine vollstreckungsgegenklage einreicht werden mir dadurch dann mehr kosten entstehen?
Was ich von Ihnen erwarte:
"Ich bin nicht daran interessiert, alle Klauseln erklärt zu bekommen. Überprüfen Sie die Klauseln zu den Fristen. teilen sie mir mit was meine tatsächlichen Optionen sind, beschönigen sie bitte nichts.
Zusätzlich erwarte ich gute Kommunikation per e-Mail oder Telefon wichtige Unterlagen zusätzlich per post.
Effektives und zeitnahes handeln, meine Exfrau wird sich auf keine Zahlungen einlassen wollen und Diskusionen anfangen.
auch wenn es sich nur um Cent Beträge handelt so erwarte ich dennoch das meine Exfrau auch in Zukunft genau den entsprechenden betrag zahlt.
sollten weitere Gebühren anfallen die ich zu tragen habe so möchte ich vorab darüber informiert werden.
Abschließend erwarte ich eine 100% ige sichere und verbindliche Zusage Ihrerseits wie das Verfahren ausgehen wird.
alles von mir geschilderte tat ich nach bestem wissen und gewissen und so detailliert wie mir noch möglich ist.
Auftrag angenommen am 12.02.2011 07:54:29
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 481
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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